Amtsausschuss   

Die Zusammensetzung des Amtsausschusses wird in § 132 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) geregelt, und zwar besteht er aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Absatz 2 des § 132. Absatz 2 besagt, dass Gemeinden über 1000 Einwohner weitere Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.
Ihre Zahl beträgt in Gemeinden bis 2000 Einwohnerinnen und Einwohner 1.
Gemäß Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder aus der Mitte der Gemeindevertretungen gewählt.

Der Amtsausschuss des Amtes Güstrow-Land besteht derzeit aus 16 Mitgliedern.

Amtsvorsteher und seine Stellvertreter

Gemäß § 137 der KV M-V wählt der Amtsausschuss für die Dauer
der Wahlperiode der Gemeindevertretungen den Amtvorsteher. Der Amtsvorsteher wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er vertritt ihn gegenüber Dritten und leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich.

Seit dem 01.10.2006 ist Herr Fred Lange Amtsvorsteher und wurde auf der Amtsausschusssitzung am 19.8.2009 für weitere 5 Jahre wieder gewählt.

Seine Stellvertreter sind zurzeit:
1. Stellvertreter: Herr Hans-Uwe Tessenow
2. Stellvertreter: Herr Dr. Ulrich Blau