Amtsausschuss
Die Zusammensetzung des
Amtsausschusses wird in § 132 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) geregelt, und zwar besteht er aus den
Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach
Absatz 2 des § 132. Absatz 2 besagt, dass Gemeinden über 1000 Einwohner weitere
Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.
Ihre Zahl beträgt in Gemeinden bis 2000 Einwohnerinnen und Einwohner 1.
Gemäß Absatz 3 werden die weiteren
Mitglieder aus der Mitte der Gemeindevertretungen gewählt.
Der Amtsausschuss des Amtes Güstrow-Land besteht derzeit aus 16 Mitgliedern.
Amtsvorsteher und seine
Stellvertreter
Gemäß § 137 der KV M-V wählt
der Amtsausschuss für die Dauer
der Wahlperiode der
Gemeindevertretungen den Amtvorsteher. Der Amtsvorsteher wird für die Dauer
seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.
Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er vertritt ihn gegenüber Dritten und leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich.
Seit dem 01.10.2006 ist Herr Fred Lange Amtsvorsteher und wurde auf der Amtsausschusssitzung am 19.8.2009 für weitere 5 Jahre wieder gewählt.
Seine Stellvertreter sind
zurzeit:
1. Stellvertreter: Herr Hans-Uwe Tessenow
2. Stellvertreter: Herr Dr. Ulrich Blau